Käse darf nur dann «Raclette» heissen, wenn er aus dem Wallis stammt. Das Bundesamt für Landwirtschaft (BLW) hat alle 50 Einsprachen gegen die Ursprungsbezeichnung (AOC) «Raclette du Valais» abgelehnt. Andere Racletteproduzenten laufen Sturm.
Gemäss dem BLW-Entscheid darf Raclette-Käse nur noch so heissen, wenn er im Wallis produziert wurde. Alle anderen Schweizer Hersteller dürften dies nicht mehr, schreibt Emmi in einem Communiqué vom Dienstag.
Von diesem Entscheid seien die ausländischen Konkurrenten aber ausgenommen. Die Schweiz werde deshalb gegenüber der EU diskriminiert.
Emmi will den BLW-Entscheid rechtlich anfechten, weil dieser «völlig unverständlich» sei. In vier Jahren würden aufgrund der Bilateralen Verträge die Schweizer Grenzen für Käse vollständig offen sein. Da die Walliser dann die Nachfrage nicht mehr decken könnten, würde der Schweizer Markt mit ausländischem Raclette überschwemmt.
Seit 1574 dokumentiert
Das BLW begründete seinen Entscheid dagegen damit, dass Raclette eine traditionelle, aus dem Wallis stammende Bezeichnung sei. Der Brauch, Käse vor einem offenen Feuer zu schmelzen, sei bereits 1574 im Wallis dokumentiert, heisst es in einem Communiqué.
Seit Beginn des 20. Jahrhunderts werde mit Raclette sowohl das Gericht wie auch der entsprechende Käse bezeichnet. Damit aus einer geographischen Herkunftsangabe, die ein AOC verdiene, aber eine Gattungsbezeichnung werde, dürfe das Produkt nicht mehr mit der ursprünglichen Gegend in Verbindung gebracht werden.
Eine repräsentative Befragung des BLW bei Konsumentinnen und Konsumenten habe indes ergeben, dass Raclette für einen signifikanten Teil der Bevölkerung immer noch eine Herkunftsangabe sei. 43 Prozent der Befragten brachten Raclette mit dem Wallis in Verbindung.
Hier die original-Meldung
des Bundesamtes für Landwirtschaft.